11. August 2022
Kein Papierkrieg mehr mit den Bauämtern – davon träumen viele Architekten. In Dortmund haben Drahtler Architekten 2021 die erste Baugenehmigung auf Basis einer BIM-Planung erhalten. Welche Anforderungen dafür gegeben sein müssen, erläutert nun ein Forschungsbericht der Ruhr-Universität Bochum. Die Experten des dortigen Lehrstuhls für Informatik im Bauwesen hatten die Planung des Firmenneubaus für den Heizungs- und Klimatechnikhersteller Louis Opländer mit betreut. Dort wurde erstmals ein BIM-basierter Bauantrag mit IFC- und BCF-Dateien eingereicht, von der Behörde digital mit einer Prüfsoftware geprüft und auch digital genehmigt. Die entwickelte Vorgehensweise basiert also auf offenen und herstellerneutralen Standards. Sie ermöglicht, ein BIM-Modell mit sämtlichen technischen Informationen hochzuladen und sich schon vor dem Einreichen des Antrags anzeigen zu lassen, ob alle Angaben vollständig und plausibel sind. Auf Seiten der Bauaufsichtsbehörden können Anforderungen, wie beispielsweise zur Einhaltung von Barrierefreiheit oder des Brandschutzes, direkt am Modell überprüft werden. Der nun erschienene Bericht beschreibt, welche Anforderungen an die digitale Gebäudemodellierung für einen BIM-basierten Bauantrag erfüllt werden müssen und welche Informationen etwa zu Stellplatzschlüssel, Brandschutz oder Rettungswegen im Modell enthalten sein mussten, um eine reibungslose Überprüfung zu gewährleisten. In den Genehmigungsprozess war nicht nur das zuständige Bauamt, sondern auch das Stadtplanungsamt und die Feuerwehr direkt am BIM-Modell eingebunden. Große Potenziale, aber auch viele Hindernisse Grundsätzlich, schreibt die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dortmund in ihrem Resümee in dem Forschungsbericht, hätte das BIM-Modell eine intuitive und übersichtliche Prüfung der übermittelten Informationen ermöglicht und zu einem besseren Verständnis der räumlichen Zusammenhänge geführt. Auch die Kommunikation mit dem Planungsteam sei dadurch einfacher geworden. Allerdings war bei der Antragsprüfung letztlich doch viel Handarbeit erforderlich. „Planungsrechtline Übereinstimmungen, Abstandsflächen, Rettungswege und Aspekte der Barrierefreiheit mussten mit Hilfe von Ansichten oder durch Navigation in den BIM-Modellen manuell geprüft werden“, heißt es in dem Bericht. Und weiter: „Insbesondere komplexe Zusammenhänge, z.B. die Ermittlung des höchstgelegenen Aufenthaltsraums über mittlerer Geländehöhe, waren nicht eindeutig aus dem Modell mit Hilfe von automatisierten Abfragen zu ermitteln.“