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Veröffentlichung - NEMETSCHEK GROUP

1. Dezember 2022

Die digitale Baugenehmigung – ein Traum wird wahr?

Der Einsatz von digitalen Lösungen entlang des gesamten Baulebenszyklus steigert die Effizienz, reduziert die Kosten und erhöht die Nachhaltigkeit. Leider werden die Beteiligten in vielen Ländern dennoch ausgebremst: Durch wenig oder kaum digitalisierte Bauantragsprozesse. Ein Blick nach Deutschland und über den Tellerrand hinaus.


Autor:

Tim Westphal

Fachjournalist aus Berlin, Germany


Veröffentlicht:

November 11, 2022


Building Information Modeling (BIM) und ein durchgängig digitaler Bauprozess beschleunigen die Fertigstellung eines Bauwerks enorm, bedeuten Kosten- und Terminsicherheit. Das stimmt ohne Frage. Aber wie realistisch ist ein tatsächlich „durchgängig digitaler Bauprozess“ überhaupt? Während es für Planung, Bau und Verwaltung eines Gebäudes inzwischen zahlreiche digitale Lösungen und Ansätze gibt, hakt es leider bei der Genehmigungsplanung, die ihren krönenden Abschluss in der Baugenehmigung findet. Die Einreichung selbst ist nach wie vor wenig digital: Unmengen von Aktenordnern und Dokumenten werden von den Architekturbüros werktäglich in die Bauämter getragen. Dort registriert man ihren Eingang, gibt ihnen Aktenzeichen und verteilt sie auf die verschiedenen Abteilungen, die die Regeln der Technik ebenso wie das geltende Baurecht prüfen, die Statik nachrechnen und die Energienachweise überprüfen. In Deutschland und Österreich geschieht das noch immer weitestgehend analog. Mit den weltweit meisten Normen und Verordnungen im Bauen – allein in Deutschland sind es rund 3.700 – gestaltet sich die Digitalisierung des Bauantragsverfahrens schwieriger als andernorts. Doch Veränderung ist in Sicht: Im gesamten deutschsprachigen Raum gibt es inzwischen Pilot- und Forschungsprojekte.

Ein erstaunter Blick ins Ausland

In Skandinavien, wo BIM schon in den 2000er Jahren Einzug hielt, sind Baugenehmigungsverfahren längst BIM-basiert. Finnland und Norwegen werden gern als Vorzeigeländer genannt. Hier ist die Genehmigung innerhalb weniger Wochen bis Monate erteilt. Pauschalisieren lässt sich die Bearbeitungsdauer auch dort nicht, denn die Bearbeitungsdauer ist immer abhängig von der Komplexität des Bauwerks. Dennoch: Auf Basis einer digitalen Plattform ein offenes IFC-Modell hochzuladen und alle wichtigen Nachweise und Dokumente mitzuschicken, diese digital über eine Software auf ihre Plausibilität prüfen zu lassen und elektronische Rückfragen zügig stellen zu können, bedeutet einen enormen Nutzen für alle Beteiligten und minimiert den Personalaufwand erheblich. In Singapur beispielsweise hat sich die Bearbeitungszeit für ein Bauprojekt auf ca. drei Wochen verkürzt – dank digitaler Prüfroutinen und Vorgaben, die bei der Modellierung und späteren Einreichung zu beachten sind. Seit 2002 kann man dort Bauanträge digital einreichen. Sicherlich ist Singapur ein kleiner Stadtstaat, verfolgt aber enorm große Bauprojekte – für die gerade einmal acht Angestellte verantwortlich sind. So war der Status im Herbst 2022.

Föderalismus ist wichtig. Aber gleichzeitig ein Bremsschuh

Sowohl für Deutschland wie für Österreich gilt: Baugenehmigungen bzw. Baubewilligung (AT) sind Angelegenheiten der Bundesländer. Die Landesbauordnungen sind jedoch alle und in jedem Bundesland verschieden: 16 in Deutschland, neun in Österreich. Dennoch sind sie in wesentlichen Punkten vergleichbar oder sogar identisch. An dieser Stelle wird deutlich, warum die wichtige Harmonisierung und Vereinheitlichung für einen BIM-basierten Bauantrag in Hamburg wie München oder Graz und Wien fast unmöglich ist: Wenn eine Prüfsoftware verschiedene Parameter und Anforderungen qualitativ prüfen soll, geht das nur mit einer passenden Programmierung, die alle spezifischen Prüfparameter enthält und die immer wieder um Anpassungen ergänzt wird.

Das ist eine große Herausforderung, die zum Glück von einigen Anbietern in einem ersten Schritt pragmatisch wie effizient (zumindest für Deutschland) gelöst wurde: Ein Bauprojekt lässt sich umfänglich beispielsweise in Solibri auf Basis der Musterbauverordnung prüfen. Die individuellen Anpassungen der jeweiligen Bundesländer sind danach analog, also händisch, nachzuarbeiten. Das ist noch nicht optimal, aber ein großer Schritt auf dem Weg zu einem BIM-basierten Bauantrag. Denn eine Vielzahl an Regeln und Abhängigkeiten können über das IFC-basierte „Bauantragsmodell“ geprüft werden. Die Zeitersparnis bei einer breiten Nutzung in allen Bauämtern wäre enorm und die Qualität der Planungen würde immens steigen.

BIM-basierter Bauantrag in Dortmund

Aktuell steht alles Vorgenannte noch im Konjunktiv. Doch gibt es außergewöhnliche Projekte, die aufhorchen lassen. So ist in Dortmund auf Initiative der Louis Opländer GmbH als Bauherr und des Architekturbüros DA Drahtler Architekten als planendes Architekturbüro, ein wichtiges Pilotprojekt realisiert: Der Firmenneubau für den Gebäudetechnikspezialisten wurde BIM-basiert eingereicht und genehmigt. Die Stadt Dortmund, die Ruhruniversität Bochum mit dem Lehrstuhl von Prof. Markus König und das Land NRW unterstützten das Projekt. Das planende Architekturbüro DA Drahtler Architekten konnte erstmals nachweisen, dass ihr BIM-basierter Bauantrag, dessen Prüfung und eine digitale Baugenehmigung keineswegs eine Utopie sind. Das Pilotprojekt ist inzwischen vielfach publiziert. Eine breit ausgerollte und automatisierte Prüfung sowie Auswertung modellbasierter Informationen aus den IFC-Modellen der Architekten, die medienbruchfreie Durcharbeitung der Anträge und eine beschleunigte Prüfprozessabwicklung sind nun wichtige Ziele für die Zukunft. Die Dortmunder Ergebnisse sind hierfür in weiteren Projekten zu verifizieren und die Prozesse in den Bauämtern anzupassen. Hinzu kommt deren Ausrüstung mit neuer Technik: Ein BIM-Modell muss man im Bauamt sowohl anschauen, als auch technisch prüfen können und ebenso die modellbasierte Kommunikation über die zentralen Austauschformate IFC und BCF beherrschen. Die Mitarbeiter*innen in den Ämtern sind daher zu schulen, auszubilden und an das Thema BIM und Bauantrag heranzuführen.

 (c) IDAI Drahtler Architekten

Digitale Einreichung im Projekt BRISE in Wien


Ein ähnliches Ziel verfolgt das BRISE Projekt in Wien. Verschiedene Architekturbüros haben hier ihre Projekte im Frühsommer 2022 ebenfalls BIM-basiert eingereicht. Momentan befinden sie sich in der Prüfung bei den zuständigen Behörden in der österreichischen Hauptstadt. In dem EU-geförderten Projekt BRISE (Building Regulations Information for Submission Envolvement) werden BIM-Methode, Künstliche Intelligenz (KI) und Augmented Reality (AR) zu einem digitalen Genehmigungsverfahren kombiniert. Die Projektpartner sind unter anderem die TU Wien, die Stadt Wien und die Kammer der Ziviltechniker*innen, Architekt*innen und Ingenieur*innen. Auch bei BRISE ist das Ziel die Entbürokratisierung des Bauprüfungsverfahrens. Genehmigungsprozesse sollen zukünftig schneller und effizienter werden. Geplanter Projektabschluss ist im August 2023.


Weitermachen! Aber schnell und mit den nötigen Standards


und BIM-basierten Bauantrag kein Weg vorbei. Der digitale Bauantrag auf Basis einer PDF-Einreichung erleichtert den Prozess bereits heute spürbar. Anwendung findet er in verschiedenen Bundesländern, Städten und Gemeinden in Deutschland wie Österreich. Aber auch hier gilt: Die Prüfung erfolgt noch immer analog sowie händisch und nicht auf der Grundlage einer automatisierten Routine in einem Prüfprogramm. Somit gilt es „am Ball zu bleiben“ und die notwendigen Standards und Normen zu entwickeln, die ein BIM-basiertes Bauantragsverfahren ermöglichen. Damit verbunden sind weitere Regelwerke – die unsere Normenflut nochmals ergänzen. Doch anders als die ein oder andere Baunorm der letzten Jahre (die das Bauen zusätzlich verkompliziert hat), erleichtern sie mit großer Sicherheit die Baugenehmigungsplanung und -einreichung.


Quelle / weitere Informationen: Der digitale Bauantrag - Vom Wunsch zur Wirklichkeit? (nemetschek.com)
23. September 2024
Zur Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/169764/buchung
10. Juni 2024
Nach zwei Jahren intensiver Forschung im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) werden wir unsere Ergebnisse zur digitalen Aufbereitung der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) präsentieren. Neben der Vorstellung des erarbeiteten Prototyps zur Umsetzung der digitalen Prüfung an einem BIM Modell, werden auch die daraus abgeleiteten planerischen und rechtlichen Handlungsempfehlungen erläutert. Datum: 19. September 2024 Uhrzeit: 15.00 Uhr - 17:00 Uhr Ort: Online (Zoom) Zur Anmeldung: www.eventbrite.com/e/online-arbeitsschutzwissen-fur-arbeitsstatten-baua-forschungsprojekt-tickets Seien Sie dabei und tauschen Sie sich mit uns über die Digitalisierung von Arbeitsschutzvorschriften, die Erstellung von Modellierungsrichtlinien und die daraus entwickelten BIM-Modelle sowie Anwendungsfälle und möglichen Prüfvorgänge in der Praxis aus.
16. Oktober 2023
Einmal im Jahr unternimmt der Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund eine Exkursion und schaut sich an, was aus Projekten geworden ist, die in ihrer Planungsphase in dem Gremium beraten und diskutiert wurden. Dieses Mal, am 29. September, ging es am Vormittag zu Projekten am Südufer des Phoenix Sees, darunter das "Stiftsforum", "SEEyou", "OCEAN 21" und "Mole 17". Am Mittag führte die Exkursion zu einem Rundgang in den Wilopark. Neben den Vertreter*innen der Verwaltung Stefan Szuggat (Dezernent für Umwelt, Planen und Wohnen, 7.v.l.) und Birgit Niedergethmann (stellvertretende Fachbereichsleitung Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, 3.v.l.) waren auch mehrere externe Fachleute im Gestaltungsbeirat mit dabei - u.a. Prof. Christian Schlüter (Vorsitzender des Gestaltungsbeirates, 2.v.l.), Vertreter*innen des Rates sowie die sachkundige Bürgerin im Rat. Quelle: www.dortmund.de
28. Juni 2023
Quelle: https://www.ruhrnachrichten.de
3. November 2022
Quelle: Ruhr Nachrichten Dortmund, 31.10.2022
von Sebastian Drahtler 3. November 2022
Das Büro Drahtler Architekten, der Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen an der Ruhr-Universität Bochum und die Stadt Dortmund haben gemeinsam erstmals einen BIM-Bauantrag erstellt, eingereicht und beschieden. Als Bauvorlage reichte Drahtler Architekten dabei statt Plänen im pdf-Format ein umfangreich attributiertes BIM-Modell des neuen Firmensitzes des Bauherrn ein - der Louis Opländer Heizungs- und Klimatechnik GmbH. „Um bis hin zur Berechnung der Stellplätze für Pkw und Fahrräder möglichst alle einzureichenden Vorlagen mit dem Modell abdecken zu können, enthielt dieses alle sonst bei der Antragstellung in Formulare einzutragenden Daten im IFC-Format“, erklärt Professorin Tina Drahtler, Architektin und Prokuristin des Büros Drahtler Architekten. „In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund wurde während des Prüf- und Genehmigungsprozesses dann ermittelt, welche Attribute und Informationen es noch braucht, um den Bauantrag ausschließlich auf Grundlage des Modells möglichst automatisiert prüfen zu können“, so Tina Drahtler weiter. Der zuständige Mitarbeiter im Baureferat der Stadt erstellte dazu außerdem digitale Vorgaben für seine Prüfung und entwickelte Lösungen, damit alle am Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Ämter – wie etwa die Feuerwehr – den Bauantrag in Form des BIM-Modells ebenfalls bearbeiten konnten. „Da sich die Qualität eines Bauantrags noch vor dessen Einreichung durch automatisierte Prüfungen sicherstellen lässt, wenn dieser als Modell an die untere Baubehörde übergeben wird, beschleunigt sich auch für diese bei einem BIM-basierten Bauantrag das Prüfungsverfahren – beispielsweise dadurch, dass sich benötigte Berechnungen und Auswertungen geometrischer Informationen automatisiert aus dem Modell generieren lassen“, stellt Professor Markus König, Inhaber des Lehrstuhls für Informatik im Bauwesen an der Ruhr-Universität, die Vorteile des modellbasierten Verfahrens heraus. Das setze allerdings voraus, dass auch die Normen und Verordnungen, die ein geplantes Bauwerk erfüllen müsse, in digitaler Form vorlägen, so König weiter. „Gesetze müssen daher künftig so eindeutig formuliert werden, dass sie von Maschinen les- und umsetzbar sind und nicht der Auslegung durch Beamte oder Richter bedürfen“, fordert Professorin Tina Drahtler. Auch wenn der Standard des Bauantragsverfahrens nach Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes künftig zunächst die digitale und nicht die BIM-basierte Einreichung der Bauvorlagen sein werde, müssten die Anforderungen des BIM-basierten Bauantrags bei der Gestaltung des Baurechts jetzt bereits bedacht und angegangen werden, ergänzt Professor König von der Ruhr-Uni. „Denn Architekten sind so weit. Sie wollen ihre Modelle nicht nur bei der Planung und Umsetzung von Bauwerken, sondern auch bei der Antragsstellung nutzen“, so König. Quelle / weitere Informationen: www.kompetenzzentrum-planen-und-bauen.digital
16. August 2022
Am 19. Oktober 2022 halten wir einen Vortrag zum Thema "Digital und Nachhaltig in die Zukunft". Weitere Infos unter: https://www.forum-holzbau.com/EBH/index.php
11. August 2022
Kein Papierkrieg mehr mit den Bauämtern – davon träumen viele Architekten. In Dortmund haben Drahtler Architekten 2021 die erste Baugenehmigung auf Basis einer BIM-Planung erhalten. Welche Anforderungen dafür gegeben sein müssen, erläutert nun ein Forschungsbericht der Ruhr-Universität Bochum. Die Experten des dortigen Lehrstuhls für Informatik im Bauwesen hatten die Planung des Firmenneubaus für den Heizungs- und Klimatechnikhersteller Louis Opländer mit betreut. Dort wurde erstmals ein BIM-basierter Bauantrag mit IFC- und BCF-Dateien eingereicht, von der Behörde digital mit einer Prüfsoftware geprüft und auch digital genehmigt. Die entwickelte Vorgehensweise basiert also auf offenen und herstellerneutralen Standards. Sie ermöglicht, ein BIM-Modell mit sämtlichen technischen Informationen hochzuladen und sich schon vor dem Einreichen des Antrags anzeigen zu lassen, ob alle Angaben vollständig und plausibel sind. Auf Seiten der Bauaufsichtsbehörden können Anforderungen, wie beispielsweise zur Einhaltung von Barrierefreiheit oder des Brandschutzes, direkt am Modell überprüft werden. Der nun erschienene Bericht beschreibt, welche Anforderungen an die digitale Gebäudemodellierung für einen BIM-basierten Bauantrag erfüllt werden müssen und welche Informationen etwa zu Stellplatzschlüssel, Brandschutz oder Rettungswegen im Modell enthalten sein mussten, um eine reibungslose Überprüfung zu gewährleisten. In den Genehmigungsprozess war nicht nur das zuständige Bauamt, sondern auch das Stadtplanungsamt und die Feuerwehr direkt am BIM-Modell eingebunden. Große Potenziale, aber auch viele Hindernisse Grundsätzlich, schreibt die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Dortmund in ihrem Resümee in dem Forschungsbericht, hätte das BIM-Modell eine intuitive und übersichtliche Prüfung der übermittelten Informationen ermöglicht und zu einem besseren Verständnis der räumlichen Zusammenhänge geführt. Auch die Kommunikation mit dem Planungsteam sei dadurch einfacher geworden. Allerdings war bei der Antragsprüfung letztlich doch viel Handarbeit erforderlich. „Planungsrechtline Übereinstimmungen, Abstandsflächen, Rettungswege und Aspekte der Barrierefreiheit mussten mit Hilfe von Ansichten oder durch Navigation in den BIM-Modellen manuell geprüft werden“, heißt es in dem Bericht. Und weiter: „Insbesondere komplexe Zusammenhänge, z.B. die Ermittlung des höchstgelegenen Aufenthaltsraums über mittlerer Geländehöhe, waren nicht eindeutig aus dem Modell mit Hilfe von automatisierten Abfragen zu ermitteln.“
22. April 2022
Durch die Einführung von Building Information Modeling (BIM) in Deutschland werden immer mehr Bauprojekte mit Hilfe von dreidimensionalen digitalen Bauwerksmodellen (sogenannten BIM-Modellen) geplant und ausgeführt. Ein BIM-Modell enthält neben den geometrischen Informationen auch weitere Details zum Material, zur Nutzung, zu Bauprodukten und Leistungsbeschreibungen. Die Digitalisierung des Bauwesens umfasst auch die Einführung von digitalen Prozessen zur Abwicklung von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Der Austausch soll in Zukunft digital zwischen den beteiligten Akteuren erfolgen. Hierzu wird seit Oktober 2014 das Projekt „Austauschstandards im Bau- und Planungsbereich - XBau“ des IT-Planungsrats umgesetzt, um bundeseinheitliche Vorgaben zum Austausch und der Verarbeitung von Informationen bei bauordnungsrechtlichen Verwaltungsverfahren zu schaffen. Die beiden vorgestellten Konzepte ergänzen sich sinnvoll. Schon heute könnten BIM-Modelle im IFC-Format als Unterlagen für XBau-konforme Bauvorlagen verwendet werden. Die Potentiale einer BIM-basierten Baugenehmigung wurden schon frühzeitig durch die Stadt Dortmund und die Landesregierung NRW erkannt. Das Land NRW, die Stadt Dortmund sowie |DA| Drahtler Architekten als auch das Unternehmen Louis Opländer Heizungs- und Klimatechnik GmbH waren Partner im Forschungsprojekt zum BIM-basierten Bauantrag. In Kooperation mit dem Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen der Ruhr-Universität Bochum wurde ein eigenfinanziertes Projekt zur Evaluierung einer BIM-basierten Baugenehmigung der Firmenzentrale der Louis Opländer Heizungs- und Klimatechnik GmbH durchgeführt. Wesentliches Ziel dabei war, dass die Abwicklung des gesamten Baugenehmigungsverfahrens über die Planung, Antragstellung, Antragsprüfung und Erteilung der Baugenehmigung sowie des anschließenden Bauablaufs bis hin zur Fertigstellung des Gebäudes auf Basis von BIM-Modellen und digitalen Unterlagen erfolgen sollte. Insbesondere im Rahmen der Antragsprüfung sollten die entsprechenden BIM-Modelle anstatt konventioneller Pläne verwendet werden. Folglich konnten dadurch wichtige Erkenntnisse in Hinblick auf elementare Verfahrensbausteine wie z. B. Modellanforderungen, digitale Kommunikationswege und erforderliche Ausstattungs- und Prozessvoraussetzungen für die Beteiligten gewonnen werden. Bericht zur ersten BIM-basierte Baugenehmigung in NRW
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